AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend bezeichnet als „AGB“) gelten für alle Verträge, die mit der Menke & Naujoks GbR, geschäftsansässig August-Hanken-Str. 24, 26125 Oldenburg, Deutschland (nachfolgend bezeichnet als „Anbieter“), und Ihnen als Kunden (nachfolgend bezeichnet als „Kunden“), geschlossen werden. Zudem gelten diese AGB auch gegenüber sonstigen Geschäftspartnern des Anbieters, soweit die nachfolgenden Bestimmungen nicht zwingend ein Vertragsverhältnis mit dem Anbieter voraussetzen. Die AGB gelten für sämtliche Verträge, die im Rahmen der Online-Angebote des Anbieters, durch E-Mail, Online-Formular, Fax, etc. oder direkt mit dem Anbieter zu Stande kommen, soweit sich aus einer gesondert zwischen den Parteien vereinbarten Vereinbarung nichts Abweichendes ergibt.
(2) Die AGB gelten für Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende AGB des Kunden werden nur anerkannt, sofern diese schriftlich vom Anbieter akzeptiert wurden.
(3) Die Vertragssprache ist deutsch.
(4) Die AGB gelten in der jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Fassung.
(5) Bei der Nutzung der Online-Formulare hat der Kunde die Möglichkeit, diese AGB im Einzelfall durch das aktive Setzen eines Häkchens in der Checkbox ausdrücklich zu akzeptieren oder abzulehnen. Ist der Kunde mit der Einbeziehung dieser AGB nicht einverstanden, kommt auch kein Vertrag zustande.
2. Änderungen der AGB
(1) Änderungen dieser AGB werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit dem Anbieter im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden.
(2) Die vom Anbieter angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde diese annimmt, gegebenenfalls im Wege der nachfolgend geregelten Zustimmungsfiktion.
(3) Das Schweigen des Kunden gilt nur dann als Annahme des Änderungsangebotes (Zustimmungsfiktion), wenn
a) das Änderungsangebot des Anbieters erfolgt, um die Übereinstimmung der vertraglichen Bestimmungen mit einer veränderten Rechtslage wiederherzustellen, weil eine Bestimmung der AGB
• aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich unmittelbar geltender Rechtsvorschriften der Europäischen Union, nicht mehr der Rechtslage entspricht oder
• durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, auch durch ein Gericht erster Instanz, unwirksam wird oder nicht mehr verwendet werden darf und
b) der Kunden das Änderungsangebot des Anbieters nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen abgelehnt hat.
Der Anbieter wird dem Kunden im Änderungsangebot auf die Folgen seines Schweigens hinweisen.
(4) Die Zustimmungsfiktion findet keine Anwendung
• bei Änderungen in den AGB, die die Änderung von diesen AGB betreffen oder
• bei Änderungen in den AGB, die die Änderung von Entgelten betreffen, die der Kunde typischerweise dauerhaft in Anspruch nimmt oder
• bei Änderungen, die die Hauptleistungspflichten des Vertrages und die Entgelte für Hauptleistungen betreffen, oder
• bei Änderungen von Entgelten, die auf eine über das vereinbarte Entgelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung gerichtet sind, oder
• bei Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrages gleichkommen, oder
• bei Änderungen, die das bisher vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich zugunsten des Anbieters verschieben würden.
In diesen Fällen wird der Anbieter die Zustimmung des Kunden zu den Änderungen auf andere Weise einholen.
(5) Macht der Anbieter von der Zustimmungsfiktion Gebrauch, kann der Kunde den von der Änderung betroffenen Vertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird der Anbieter den Kunden in ihrem Änderungsangebot besonders hinweisen.
2. Vertragspartner
Dienstleistungsverträge und Urheberwerkverträge kommen zustande mit Menke & Naujoks GbR, geschäftsansässig August-Hanken-Str. 24, 26125 Oldenburg, Deutschland und Ihnen als Kunden.
3. Vertragsgegenstand
(1) Vertragsgegenstand sind Urheberwerkverträge, die auf Erstellung immaterieller Werke sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet sind und Dienstleistungsverträge. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot und der Leistungsbeschreibung.
(2) Die rechtlichen Anforderungen an Werbekampagnen, Websites und Designs können nur von einem Rechtsanwalt beurteilt und vorgegeben werden. Dies umfasst insbesondere alle juristischen Texte (z.B. Impressum und Datenschutzinformationen). Überprüfen, einhalten und einpflegen rechtlicher Anforderungen ist nicht Gegenstand des Auftrages, sofern dies nicht ausdrücklich gegen zusätzliche Vergütung vereinbart ist.
4. Vertragsschluss
(1) Die Angebote und Kostenvoranschläge des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, abweichendes ist ausdrücklich zugesagt. Sämtliche angegebenen Preise verstehen sich in EURO zzgl. der zum Zeitpunkt der Bestellung jeweils gültigen Umsatzsteuer (= Mehrwertsteuer).
(2) Beauftragungen des Kunden sind mündlich, z.B. per Telefon, und schriftlich per Brief, Telefax, E-Mail, Kommunikation über Onlinedienste oder sonstige Kommunikationsdienste möglich. Das Übermittlungsrisiko, insbesondere für eine unklare, unvollständige oder sonstigfehlerhafte Übertragung von Angaben der Beauftragung trägt der Kunde. Die Beauftragung durch den Kunden ist für ihn mit Absendung an den Anbieter, wobei der elektronische Zugang genügt, verbindlich.
(3) Der Anbieter wird den Zugang der Beauftragung unverzüglich per E-Mail bestätigen. Die Zugangsbestätigungs-E-Mail ist noch keine verbindliche Annahme des Angebots. Ein Vertrag mit dem Kunden kommt zustande, wenn der Anbieter das Angebot des Kunden schriftlich annimmt.
(4) Für Dienstleistungs- und Urheberwerksvertragsanfragen muss der Kunde mindestens seinen Vornamen, seinen Nachnamen und seine E-Mail-Adresse angeben.
(5) Bei Angebotsanfragen erhält der Kunde alle Vertragsdaten in Textform übersandt, z.B. per E-Mail, welche er ausdrucken oder elektronisch sichern kann.
(6) Der Kunde versichert, dass die von ihm angegebenen Daten richtig und vollständig sind. Weiter versichert der Kunde, dass er unter der von ihm eingetragenen E-Mail-Adresse erreicht werden kann.
(7) Die Darstellung der jeweiligen Dienstleistungen und Urheberwerksleistungen auf der Webseite oder in den vom Anbieter zur Verfügung gestellten Informationsmaterial stellt kein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages, sondern einen unverbindlichen (Online)-Katalog dar.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung notwendigen Inhalte, Daten und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Der Kunde garantiert, dass sämtliche überlassene Materialien frei von Rechten Dritter sind oder entsprechende Nutzungsrechte bestehen.
(3) Der Kunde ist verantwortlich für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Verarbeitung von Inhalten und personenbezogenen Daten auf seiner Website.
6. Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten (z.B. Anrede, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) werden vom Anbieter ausschließlich gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts, insbesondere der DS-GVO (Datenschutzgrundverordnung), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Digitale Dienste Gesetzes (DDG) erhoben, verarbeitet und gespeichert.
(2) Der Anbieter stellt im Rahmen der Datenschutzerklärung ergänzende Informationen zum Datenschutz sowie zu Art, Umfang und Zweck der seinerseits vorgenommenen Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten bereit.
7. Drittmaterialien, Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Der Anbieter erbringt Dienstleistungen insbesondere in den Bereichen Webdesign, Printdesign, Content Creation, Suchmaschinenoptimierung (SEO), Wartung und Werbetechnik. Die konkrete Leistung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Aufträge gegenüber dem Anbieter sind Urheberwerkverträge, soweit diese auf Erstellung immaterieller Werke sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet sind. Das Eigentum an Konzepten, Entwürfen und Reinzeichnungen wird nicht verschafft.
(2) Alle Konzepte, Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrecht. Dessen Bestimmungen finden auch dann Anwendung, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht wird. Vorschläge des Kunden oder seine sonstige unterstützende Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht, da die Kreationsleistung ausschließlich vom Anbieter erbracht wird.
(3) Konzepte, Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Anbieters weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, unberechtigte Bearbeitung oder Veränderung auch von Teilen ist unzulässig und wird widersprochen.
(4) Rechteübertragungen erfolgen mangels abweichender Vereinbarung in nicht exklusiver Form, ohne das Recht zur Weiterlizenzierung nach Maßgabe des jeweils vorausgesetzten Nutzungszwecks. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
(5) Der Anbieter hat mangels abweichender, vergütungspflichtiger Vereinbarung das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden und zum Zwecke der Eigenwerbung eine öffentlich zugängliche Referenzliste zu führen.
(6) Werden die Werke später abweichend von den ursprünglichen Abreden oder in größerem Umfang als vorgesehen genutzt, so ist der Anbieter berechtigt, die Vergütung für die zusätzlichen Nutzungen nachträglich in Rechnung zu stellen. Die Anfertigung von Konzepten, Entwürfen und sämtliche sonstige Tätigkeiten, die der Anbieter für den Kunden erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
(7) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Inhalte auf der Website, in Werbungen oder in Druckwerken, die von Dritten stammen (insbesondere Fotos, Texte, Pläne, Grafiken, Karten, Tonaufnahmen, Videos, Animationen und Zeichnungen) urheberrechtlich geschützt sein können. Stellt der Kunde solche Materialien bei, muss der Kunde selbst sicherstellen, dass er dafür sämtliche erforderlichen Rechte, gegebenenfalls kostenpflichtig, erworben hat. Eine Recherche des Anbieters wegen entgegenstehender Marken-, Urheber- oder sonstiger gewerblicher Schutzrechte ist nicht Gegenstand des Vertrages.
(8) Der Kunde versichert, dass er zur Verwendung aller dem Anbieter übergebenen Vorlagen wie Texte, Bilder, Fotos und Programme, auch in der beabsichtigten Nutzungsform, berechtigt ist und die zur Verfügung gestellten Inhalte nicht gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen. Bei Verstoß gegen diese Pflichten ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Kunde den Anbieter von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
(9) Verwendet der Anbieter im Rahmen des Auftrags Stockmedien, liegen die Nutzungsrechte für diese Medien ausschließlich beim Anbieter. Der Kunde ist nicht berechtigt, die mit derartigen Stockmedien des Anbieters hergestellten Arbeitsergebnisse zur weiteren Bearbeitung, ihrer Nutzung zu einem anderen Zweck oder zur Herstellung abgeleiteter Produkte an einen Dritten weiterzugeben, es sei denn, die Parteien treffen hierüber eine ausdrückliche Vereinbarung.
8. Urhebervermerke und Referenznutzung
(1) Der Anbieter ist berechtigt, auf die von ihm erstellten Werke in geeigneter Weise (z.B. Impressum der Website) als Urheber hinzuweisen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, die erbrachten Leistungen zu Referenzzwecken zu verwenden und zu veröffentlichen.
9. Laufzeit und Kündigung von Wartungsverträgen
(1) Wartungsverträge können von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
10. Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)
(1) Der Anbieter ist berechtigt, zur Unterstützung bei der Erstellung von Inhalten (z.B. Texte, Designs, Bildmaterial) auch Werkzeuge auf Basis Künstlicher Intelligenz (KI) einzusetzen.
(2) Der Anbieter achtet bei der Nutzung von KI-Tools auf die Beachtung von Urheberrechten und die rechtlichen Rahmenbedingungen, übernimmt jedoch keine Garantie dafür, dass Inhalte, die mittels KI erstellt wurden, frei von Rechten Dritter oder völlig einzigartig sind.
(3) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass bei KI-gestützten Inhalten ein Restrisiko einer möglichen Ähnlichkeit zu bestehenden Werken besteht. Der Kunde übernimmt hierfür die alleinige Verantwortung.
11. Änderungswünsche und Korrekturschleifen
(1) Änderungen und Ergänzungen am ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang (z.B. zusätzliche Entwürfe, Überarbeitungen über den vereinbarten Rahmen hinaus) sind gesondert zu vergüten.
(2) Soweit nicht anders vereinbart, umfasst der vereinbarte Leistungsumfang eine Korrekturschleife. Weitere Änderungswünsche werden auf Basis des aktuellen Stundensatzes des Anbieters abgerechnet.
(3) Änderungswünsche müssen innerhalb von 7 Werktagen nach Übergabe des Entwurfs schriftlich mitgeteilt werden. Danach gilt das Arbeitsergebnis als abgenommen.
12. Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage individueller Abreden, andernfalls nach den allgemeinen Leistungs- und Preislisten des Anbieters und im Übrigen nach den üblichen Tarifen. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug zu zahlen sind.
(2) Nachdem der Anbieter die Leistung erbracht hat, übersendet er dem Kunden die Rechnung. Erbrachte Teilleistungen können vom Anbieter nach Fertigstellung abgerechnet werden. Der Zahlungsausgleich des Rechnungsbetrages hat, wenn keine gesonderten Vereinbarungen getroffen wurden, sofort zu erfolgen. Die Zahlung einer (Teil-) Leistung gilt als Abnahme. Bei unbarer Zahlung ist die Rechnungsnummer anzugeben. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist die Vergütung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Die Agentur hat das Recht, angemessene Vorschüsse zu verlangen und die Aufnahme ihrer Tätigkeit bzw. deren Weiterführung von der Zahlung abhängig zu machen.
(3) Nach Ablauf der vorgenannten Frist gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
(4) Zur Aufrechnung von Forderungen ist der Kunde nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche, mit denen er aufrechnen möchten, Gegenansprüche aus demselben Vertrag betreffen, rechtskräftig festgestellt, vom Anbieter anerkannt oder unstrittig sind.
(5) Rechnungsforderungen können vom Anbieter an Dritte abgetreten werden, insbesondere zu Refinanzierungszwecken sowie zu Zwecken vereinfachter Forderungsabwicklung. Der Anbieter weist darauf hin, dass er im Abtretungsfall nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen die für eine Abtretung sowie die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen erforderlichen Informationen an den Dritten übermitteln.
(6) Unbeschadet sonstiger Rechte zur Geltendmachung von Verzugsschäden und zur Beitreibung offener Forderungen, behält sich der Anbieter das Recht vor, dem Kunden im Verzugsfalle, für die Zahlungsanforderung eine Bearbeitungspauschale in Höhe von bis zu 10,00 € brutto zu berechnen. Es bleibt dem Kunden unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
(7) Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Kunde, den Anbieter im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Reisekosten und Spesen sind vom Kunden zu erstatten.
(8) Die Beauftragung von Fremdleistungen durch den Anbieter erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, erst nach Zahlungseingang einer entsprechenden Vorabrechnung an den Kunden. Die Rechnungssumme entspricht den vorab kalkulierten Angebotsposten. Eine abschließende Rechnungsstellung über die tatsächlich entstandenen Kosten von Fremdleistungen erfolgt nach Rechnungseingang der beauftragten Unternehmen.
(9) Ist Bestandteil der vom Kunden geschuldeten Vergütung ein Media-Budget, wird dieses stets vom Kunden getragen. Betragen die erforderlichen Kosten 1.000,00 € oder mehr, ist der Kunde verpflichtet, Vorkasse zu leisten. Anderenfalls besteht kein Anspruch auf einen rechtzeitigen Start der hiermit zu finanzierenden Maßnahmen.
13. Vertragsstrafe
Ein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz der Urheberrechte, Ziffer 7. der AGB, berechtigt den Anbieter zur Forderung einer Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung; ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Kostenvoranschlag, hilfsweise die übliche Vergütung als vereinbart.
14. Gewährleistung
(1) Der Anbieter gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen und Werke nach Abnahme nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert und die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen, vereinbarten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Acht.
(2) Der Anbieter wird die erbrachten Leistungen und Werke dem Kunden liefern oder vorführen und ihn nach jeder damit abgeschlossenen Erstellungsphase mit einer Frist von vierzehn Tagen auffordern (bei eiligen Aufträgen können kürzere Fristen gewählt werden), das Teilwerk oder das Gesamtwerk abzunehmen. Äußert der Kunde keine Änderungswünsche oder Vorbehalte innerhalb dieser Frist, gilt das Teilwerk (Gesamtwerk) als abgenommen, sofern es abnahmefähig war, also keine wesentlichen Mängel an der Teil- oder Gesamtleistung vorlagen. Mit der Abnahme gehen Gefahr und Risiko der Website zu Lasten des Kunden. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Impressum und Datenschutzerklärung sowie alle anderen rechtlichen Anforderungen zu beachten und immer aktuell zu halten. Ebenso muss der Kunde die Website in Bezug auf die technischen Anforderungen immer aktuell halten. Dazu gehört insbesondere das regelmäßige Update der eingesetzten Software (CMS, Plugins und/oder Themes).
(3) Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Kunde während oder nach der Erstellung Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so kann der Anbieter eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.
(4) Werbeangaben Dritter, insbesondere von Herstellern für die Leistungserbringung verwendeter Software, sind für den Anbieter nicht verbindlich.
(5) Soweit der Kunde Unternehmen ist, verjähren die Rechte des Kunden wegen Mängeln der Leistung in einem Jahr ab der Übergabe oder Abnahme der Leistung. Dies gilt auch für die Rechte des Kunden auf Schadensersatz oder Schadensersatz statt der Leistung, auch wegen sämtlicher Schäden an anderen Rechtsgütern des Kunden, die durch den Mangel entstanden sind, es sei denn, es handelt sich um Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden oder der Anbieter hat den Mangel aufgrund Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten.
15. Haftung
(1) Der Anbieter haftet dem Kunden im Rahmen des Vertrages für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes. Die Haftung des Anbieters für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen.
(2) Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für den Fall der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos sowie nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei Fällen aus schuldhaften Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter – außer in den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit und der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist damit nicht verbunden.
(3) Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
16. Schlussbestimmungen, Gerichtsstandsvereinbarung, Schriftform, salvatorische Klausel
(1) Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters.
(2) Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus unserem Rechtsverhältnis zum Kunden, soweit dieser Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Bremen; für gegen den Anbieter gerichtete Ansprüche ist dieser Gerichtsstand ausschließlich.
(3) Auf alle vertraglichen Bestimmungen findet deutsches Recht Anwendung.
(4) Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus anderen Gründen nichtig oder unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Diese AGB wurden erstellt durch die Kanzlei Fischer-Battermann.