Das BFSG: Inhalte und Ziele
Barrierefreiheit – klingt erstmal wie was aus dem Bauamt, oder? Aber nope – das Ganze betrifft jetzt auch deine Website.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) soll digitale Barrieren wegräumen. Denn: Das Leben spielt sich nicht nur analog ab. Online-Shops, Terminbuchungen, Chats, E-Learning – all das muss künftig auch für Menschen mit Einschränkungen zugänglich sein.
Das Gesetz tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Und rate mal? Keine Gnadenfrist. Also: jetzt oder nie.
Das Ziel? Alle sollen ohne fremde Hilfe auf deine Website zugreifen, sie bedienen und verstehen können – unabhängig von einer Behinderung.
Wer ist verpflichtet, die Vorgaben umzusetzen?
Hier wird’s spannend:
Du musst barrierefrei sein, wenn du…
- …einen Online-Shop hast (auch für digitale Produkte wie Kurse, Coachings etc.),
- …über deine Website Termine, Buchungen oder Kontaktaufnahmen anbietest, die zu einem Vertrag führen können (z. B. Friseursalon mit Buchungstool),
- …digitale Dienstleistungen für Verbraucher (B2C) anbietest.
Nicht betroffen bist du, wenn…
- …du ausschließlich im B2B unterwegs bist und das auch klar zeigst.
- …du weniger als 10 Mitarbeiter hast und weniger als 2 Mio. Euro Jahresumsatz machst (Stichwort Kleinstunternehmen).
- …deine Website nur als digitale Visitenkarte dient – also keine Interaktion, kein Shop, kein Vertrag.
Welche Vorgaben gelten?
Die Barrierefreiheit wird am POUR-Prinzip festgemacht (englisch, aber wichtig):
- Perceivable – Inhalte müssen wahrnehmbar sein (z. B. Untertitel für Videos, klare Kontraste).
- Operable – Bedienung muss möglich sein (z. B. komplett per Tastatur).
- Understandable – Verständliche Sprache, logischer Aufbau.
- Robust – Kompatibel mit Hilfsmitteln (Screenreader, Sprachsteuerung etc.).
Außerdem Pflicht: eine Barrierefreiheitserklärung, in der du beschreibst, wie du das alles umgesetzt hast. Die muss öffentlich und barrierefrei auf deiner Seite abrufbar sein (z. B. als eigener Menüpunkt im Footer).
Anleitung: So setzt du die Vorgaben um
Hier ein paar ganz konkrete To-Dos, die du easy umsetzen kannst:
- Schriften & Farben: Nutze serifenlose Schriftarten wie Arial, achte auf gute Kontraste.
- Struktur & HTML: Klare Überschriftenstruktur, sinnvolle ARIA-Labels, keine Inhalte als reine Bilder.
- Tastatur-Navigation: Deine Seite muss ohne Maus bedienbar sein – also auch Formulare, Cookie-Banner und Buttons.
- Einfache Sprache: Weg mit dem Fachchinesisch. Klar, einfach, verständlich – auch für Menschen mit kognitiven Einschränkungen.
- Multimedia: Videos brauchen Untertitel, Bilder brauchen Alternativtexte, Audioinhalte ggf. Transkripte.
- Barrierefreie Rechtstexte: Impressum, Datenschutzerklärung & Co. müssen ebenfalls barrierefrei sein (nicht als Bilddateien!).
Tipp: Teste deine Seite mal mit einem Screenreader oder schalte die Maus aus – dann merkst du schnell, wo’s hakt.
Folgen bei Nichtumsetzung
Und jetzt Butter bei die Fische: Was passiert, wenn du’s einfach ignorierst?
- Ab dem 28. Juni 2025 kann deine Seite geprüft werden.
- Wenn du gegen die Vorgaben verstößt, gibt’s zuerst eine Aufforderung – und dann eventuell bis zu 100.000 € Bußgeld.
- Zusätzlich drohen Abmahnungen von Wettbewerbern.
- Selbst Verbraucher oder Verbände dürfen dich anschwärzen.
Einzige kleine Ausnahme: Wenn du einen Service oder ein Tool vor dem Stichtag 2025 rechtmäßig genutzt hast, darfst du ihn unter bestimmten Bedingungen noch bis 2030 weiterverwenden – aber auch nur begrenzt.
Du suchst Unterstützung in diesem Bereich? Sprich uns gerne an!