Barrierefreiheit auf Websites – alles, was du wissen musst!

Barrierefreiheit auf Websites – alles, was du wissen musst!

Das BFSG: Inhalte und Ziele

Barrierefreiheit – klingt erstmal wie was aus dem Bauamt, oder? Aber nope – das Ganze betrifft jetzt auch deine Website.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) soll digitale Barrieren wegräumen. Denn: Das Leben spielt sich nicht nur analog ab. Online-Shops, Terminbuchungen, Chats, E-Learning – all das muss künftig auch für Menschen mit Einschränkungen zugänglich sein.

Das Gesetz tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Und rate mal? Keine Gnadenfrist. Also: jetzt oder nie.

Das Ziel? Alle sollen ohne fremde Hilfe auf deine Website zugreifen, sie bedienen und verstehen können – unabhängig von einer Behinderung.

Wer ist verpflichtet, die Vorgaben umzusetzen?

Hier wird’s spannend:

Du musst barrierefrei sein, wenn du…

  • …einen Online-Shop hast (auch für digitale Produkte wie Kurse, Coachings etc.),
  • …über deine Website Termine, Buchungen oder Kontaktaufnahmen anbietest, die zu einem Vertrag führen können (z. B. Friseursalon mit Buchungstool),
  • …digitale Dienstleistungen für Verbraucher (B2C) anbietest.

Nicht betroffen bist du, wenn…

  • …du ausschließlich im B2B unterwegs bist und das auch klar zeigst.
  • …du weniger als 10 Mitarbeiter hast und weniger als 2 Mio. Euro Jahresumsatz machst (Stichwort Kleinstunternehmen).
  • …deine Website nur als digitale Visitenkarte dient – also keine Interaktion, kein Shop, kein Vertrag.

Welche Vorgaben gelten?

Die Barrierefreiheit wird am POUR-Prinzip festgemacht (englisch, aber wichtig):

  • Perceivable – Inhalte müssen wahrnehmbar sein (z. B. Untertitel für Videos, klare Kontraste).
  • Operable – Bedienung muss möglich sein (z. B. komplett per Tastatur).
  • Understandable – Verständliche Sprache, logischer Aufbau.
  • Robust – Kompatibel mit Hilfsmitteln (Screenreader, Sprachsteuerung etc.).

Außerdem Pflicht: eine Barrierefreiheitserklärung, in der du beschreibst, wie du das alles umgesetzt hast. Die muss öffentlich und barrierefrei auf deiner Seite abrufbar sein (z. B. als eigener Menüpunkt im Footer).

Anleitung: So setzt du die Vorgaben um

Hier ein paar ganz konkrete To-Dos, die du easy umsetzen kannst:

  • Schriften & Farben: Nutze serifenlose Schriftarten wie Arial, achte auf gute Kontraste.
  • Struktur & HTML: Klare Überschriftenstruktur, sinnvolle ARIA-Labels, keine Inhalte als reine Bilder.
  • Tastatur-Navigation: Deine Seite muss ohne Maus bedienbar sein – also auch Formulare, Cookie-Banner und Buttons.
  • Einfache Sprache: Weg mit dem Fachchinesisch. Klar, einfach, verständlich – auch für Menschen mit kognitiven Einschränkungen.
  • Multimedia: Videos brauchen Untertitel, Bilder brauchen Alternativtexte, Audioinhalte ggf. Transkripte.
  • Barrierefreie Rechtstexte: Impressum, Datenschutzerklärung & Co. müssen ebenfalls barrierefrei sein (nicht als Bilddateien!).

Tipp: Teste deine Seite mal mit einem Screenreader oder schalte die Maus aus – dann merkst du schnell, wo’s hakt.

Folgen bei Nichtumsetzung

Und jetzt Butter bei die Fische: Was passiert, wenn du’s einfach ignorierst?

  • Ab dem 28. Juni 2025 kann deine Seite geprüft werden.
  • Wenn du gegen die Vorgaben verstößt, gibt’s zuerst eine Aufforderung – und dann eventuell bis zu 100.000 € Bußgeld.
  • Zusätzlich drohen Abmahnungen von Wettbewerbern.
  • Selbst Verbraucher oder Verbände dürfen dich anschwärzen.

Einzige kleine Ausnahme: Wenn du einen Service oder ein Tool vor dem Stichtag 2025 rechtmäßig genutzt hast, darfst du ihn unter bestimmten Bedingungen noch bis 2030 weiterverwenden – aber auch nur begrenzt.

Du suchst Unterstützung in diesem Bereich? Sprich uns gerne an!

Bei welchen Marketing-Themen brauchst du gerade Unterstützung?

Bei welchem Thema können wir dich aktuell unterstützen?

An welcher Stelle klemmt es gerade bei dir? Keine Zeit für Social Media? Es muss dringend ein neuer Mitarbeiter her? Die Firmenwebseite braucht dringend ein Facelift? Lass uns gerne über deine aktuellen Herausforderungen sprechen und gemeinsam prüfen, wie wir dich zu deinem Ziel bringen.

Das könnte dich auch interessieren …

Partner & Mitgliedschaften

L&M Media Design ist zertifizierter Bafa-Berater | Berater-ID: 204042

Wir sind zertifizierte BAFA-Berater
Berater-ID: 204042

L&M Media Design wird rechtlich beraten durch die Kanzlei Fischer-Battermann

Medien-Rechtsberatung durch die Kanzlei Fischer-Battermann

L&M Media Design ist Mtiglied im Unternehmernetzwerk BNI

Wir sind Mitglied im internationalen Unternehmer-Netzwerk BNI

L&M Media Design ist Kooperationspartner der Gemeinde Hatten

Wir sind Kooperationspartner des lokalen Firmennetzwerks hattenhat.